Mobilfunk zu langsam: Ein Speedtest reicht nicht für die Minderung
Die Bundesnetzagentur verlangt eine eigene App, Messungen im Freien und einen Takt über mehrere Tage. Das Protokoll kann Ansprüche belegen – ein Rabatt entsteht aber nicht automatisch.

Der schnelle Test zeigt wieder nur einen Bruchteil der versprochenen Mobilfunkrate. Der Screenshot ist gespeichert, die nächste Rechnung kommt trotzdem in voller Höhe. Genau an dieser Stelle scheitern viele Beschwerden: Ein einzelner Messwert kann ein Problem sichtbar machen, ist aber noch nicht der von der Bundesnetzagentur vorgesehene Nachweis für eine Minderung oder außerordentliche Kündigung.
Mit Verfügung vom 20. April 2026 legte die Bundesnetzagentur dafür ein eigenes Mobilfunkverfahren fest. Die zugehörige App wurde am 18. August auf Version 1.0.2 aktualisiert. Sie führt durch eine Messkampagne, prüft technische Voraussetzungen und erzeugt bei festgestellter Minderleistung ein signiertes PDF-Protokoll. Das ist ein deutlich belastbarerer Weg als eine Sammlung beliebiger Speedtest-Screenshots – aber auch aufwendiger, als der Begriff App vermuten lässt.
Zwei Apps, zwei verschiedene Aufgaben
Auf der offiziellen Breitbandmessungs-Seite stehen inzwischen zwei mobile Werkzeuge. „Mobilfunk-Check“ misst die lokal verfügbare Geschwindigkeit und erfasst die Netzverfügbarkeit. Das ist nützlich, um Funklöcher oder einen schwachen Standort zu erkennen. Für den zivilrechtlichen Nachweis einer Minderleistung ist jedoch die separate App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ vorgesehen. Sie ist kostenlos, werbefrei und für Android ab Version 12 sowie iOS ab Version 17 beschrieben.
Vor dem Start verlangt die Nachweis-App Angaben zum Anbieter und Tarif. Entscheidend sind nicht Werbeslogans wie „bis zu 300 Mbit/s“, sondern die im Vertrag oder Produktinformationsblatt genannte geschätzte maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload. Fehlt der Tarif in der Auswahl, können die Werte manuell eingetragen werden. Ein falscher Tarifwert macht den späteren Vergleich wertlos, deshalb lohnt sich vorab der Abgleich mit Vertragszusammenfassung, Rechnung und Kundenkonto.
Warum die Messung draußen stattfinden muss
Das Verfahren soll die Leistung des Mobilfunkzugangs und nicht die Abschirmung einer Wohnung oder die Auslastung eines zweiten Geräts bewerten. Deshalb sind die Bedingungen streng. Während einer Messung muss eine 4G- oder 5G-Verbindung bestehen. Das Smartphone bleibt an einem festen Ort im Freien, die Hülle wird entfernt und die genaue Standortfreigabe muss eine Positionsgenauigkeit von höchstens 30 Metern ermöglichen. Die App verwirft oder blockiert Messungen, wenn zentrale Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Energiesparmodus ausschalten und ein überhitztes Gerät erst abkühlen lassen.
- Bei Dual-SIM nur die zu prüfende SIM-Karte aktiv lassen.
- Keine Telefonverbindung, keinen Hotspot und kein internationales Roaming während der Messung nutzen.
- VPN, iCloud Private Relay, Tor und andere Umleitungen des Datenverkehrs deaktivieren.
- Streaming, Updates, Synchronisierung und weitere aktive Apps beenden.
- Genügend ungedrosseltes Datenvolumen einplanen; eine tarifliche Drossel nach Verbrauch des Inklusivvolumens ist nicht Gegenstand der Kampagne.
Das klingt pedantisch, ist aber der Kern eines belastbaren Vergleichs. Eine Messung im fahrenden Zug, mit aktivem VPN oder durch eine Betonwand kann eine schlechte Alltagserfahrung dokumentieren, trennt aber den Einfluss der Umgebung nicht sauber von der Leistung, die das Verfahren bewerten soll.
Der Takt: bis zu 30 Messungen in 14 Tagen
Eine vollständige Kampagne verteilt höchstens 30 Messungen auf maximal fünf unterschiedliche Messtage innerhalb von 14 Kalendertagen. Pro Messtag sind bis zu sechs Messungen vorgesehen. Zwischen den meisten Messungen müssen mindestens fünf Minuten liegen; zwischen der dritten und vierten Messung eines Tages verlangt das Verfahren mindestens drei Stunden Abstand.
Nicht jede Kampagne braucht tatsächlich fünf volle Tage. Sobald Download und Upload an einem Messtag die maßgeblichen Werte erreichen, kann dieser Tag vorzeitig abgeschlossen werden. Steht nach drei Messtagen bereits fest, dass die Leistung vertragskonform war oder eine Minderleistung nachgewiesen ist, beendet die App auch die gesamte Kampagne früher. Ein Minderleistungsnachweis entsteht frühestens nach drei Messtagen mit jeweils sechs Messungen – also nach 18 Einzelmessungen.
25, 15 oder 10 Prozent: Der Standort verändert die Schwelle
Mobilfunkleistung schwankt stärker mit Standort und Auslastung als ein Festnetzanschluss. Die Bundesnetzagentur teilt Deutschland deshalb in Rasterzellen von 300 mal 300 Metern und drei Kategorien der Haushaltsdichte ein. In Gebieten mit hoher Dichte müssen mindestens 25 Prozent der vertraglich vereinbarten geschätzten Maximalrate erreicht werden, in Gebieten mit mittlerer Dichte 15 Prozent und in Gebieten mit geringer Dichte 10 Prozent. Die App ordnet den Messort automatisch zu.
Ein Beispiel: Nennt der Vertrag für den Download geschätzte maximal 100 Mbit/s und liegt der Messort in einer Zelle mit hoher Haushaltsdichte, beträgt der Vergleichswert 25 Mbit/s. In einer Zelle mit mittlerer Dichte wären es 15 Mbit/s, in einer Zelle mit geringer Dichte 10 Mbit/s. Download und Upload werden getrennt betrachtet. Die Schwellen sind keine allgemeine Qualitätsbewertung des Tarifs, sondern die regulatorischen Kriterien für diesen Nachweis.
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt nach der Verfügung vor, wenn der jeweilige Vergleichswert an mindestens drei von fünf Messtagen nicht mindestens einmal erreicht wird. Die App wendet diese Logik an und beendet die Kampagne, sobald das Ergebnis feststeht. Wer die Schwelle an drei Tagen erreicht, erhält wegen dieses Verfahrens keinen Minderleistungsnachweis – auch wenn einzelne Messungen deutlich schlechter waren.
Das PDF ist der Nachweis, nicht schon der Rabatt
Stellt die Kampagne eine Minderleistung fest, stellt die App ein signiertes PDF bereit. Es enthält unter anderem Tarif- und Standortangaben, die Einzelmessungen, die angewandten Abschläge und die Bewertung für Download und Upload. Wird keine Minderleistung nachgewiesen, erzeugt die App kein solches Messprotokoll. Die einzelne Ergebnisansicht auf dem Handy ersetzt das Abschlussdokument deshalb nicht.
Mit dem Protokoll wendet sich der Kunde zunächst an seinen Mobilfunkanbieter. Das Schreiben sollte Vertrags- oder Kundennummer, betroffenen Tarif, Kampagnenzeitraum und die gewünschte Rechtsfolge nennen; das signierte PDF gehört als Anlage dazu. Wer mindern will, sollte nicht lediglich kommentarlos weniger überweisen. Der Anbieter muss erkennen können, auf welchen Nachweis und welchen Anspruch sich die Forderung stützt.
§ 57 Telekommunikationsgesetz sieht bei nachgewiesenen erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen eine Minderung oder außerordentliche Kündigung vor. Bei der Minderung soll das Entgelt im Verhältnis zwischen tatsächlicher und vereinbarter Leistung herabgesetzt werden. Die Nachweis-App legt jedoch keinen individuellen Eurobetrag fest. Paketpreise, mehrere Vertragsbestandteile und die Frage, welche Leistung für die Berechnung maßgeblich ist, können eine einfache Prozentrechnung verhindern.
Wenn der Anbieter nicht einlenkt
Die Bundesnetzagentur schafft das Messverfahren und gibt allgemeine Hilfestellung, setzt aber grundsätzlich keine Geldforderung für Verbraucher durch. Bleibt eine begründete Reklamation erfolglos, kommen Verbraucherzentrale, anwaltliche Beratung oder die Schlichtungsstelle Telekommunikation in Betracht. Für eine Schlichtung muss zuvor versucht worden sein, sich mit dem Anbieter zu einigen; das Verfahren ist freiwillig und ein Vorschlag bindet die Parteien nicht automatisch.
Der Aufwand der Kampagne ist damit kein Selbstzweck. Er verwandelt das vage Gefühl „mein Netz ist zu langsam“ in einen reproduzierbaren, standortbezogenen Nachweis. Entscheidend bleibt die Reihenfolge: richtigen Tarifwert prüfen, die richtige App installieren, Messbedingungen einhalten, Kampagne vollständig abschließen und erst dann mit dem signierten Protokoll den konkreten Anspruch formulieren. Wer nur einmal auf den Tacho tippt, hat einen Hinweis. Wer das Verfahren sauber durchläuft, hat ein Beweismittel.
Redaktioneller Hinweis. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Verbraucherinformation und ist keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe eine Minderung oder eine außerordentliche Kündigung greift, hängt vom Vertrag, dem vollständigen Nachweis und den Umständen des Einzelfalls ab. Lassen Sie strittige Beträge bei Bedarf rechtlich prüfen.
Quellen
- Bundesnetzagentur · „Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk“, Pressemitteilung vom 15. April 2026, abgerufen am 25. August 2026
- Breitbandmessung · „Mobil testen“, App-Abgrenzung, Store-Links und Changelog des Nachweisverfahrens bis Version 1.0.2 vom 18. August 2026, abgerufen am 25. August 2026
- Breitbandmessung · „Die App Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk aus Sicht des Nutzers“, technische Voraussetzungen, Kampagnenablauf und signiertes Messprotokoll, abgerufen am 25. August 2026
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · § 57 TKG: Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung, abgerufen am 25. August 2026
- Bundesnetzagentur · Vertragsinformationen zu Minderung, Durchsetzung und außerordentlicher Kündigung, abgerufen am 25. August 2026
- Bundesnetzagentur · Schlichtung Telekommunikation: Voraussetzungen, Freiwilligkeit und Ablauf, abgerufen am 25. August 2026
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