Girocard verloren: Der Sperr-Notruf ersetzt KUNO nicht
Nach dem Verlust der Girocard ist die Banksperre der erste Schritt. Für Zahlungen mit Unterschrift kommt in Deutschland KUNO hinzu. Wichtig sind die Kartenfolgenummer und die Grenzen der Sperre.

Das Portemonnaie fehlt, die Girocard ist weg. Ein Anruf bei der Bank oder beim Sperr-Notruf 116 116 ist dann richtig und dringend. Doch wer danach alle Zahlungswege für erledigt hält, übersieht eine Besonderheit des deutschen Handels: Das elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift braucht eine zusätzliche Meldung. Dafür gibt es KUNO, ein gemeinsames Sperrsystem von Polizei und Handel.
Die Reihenfolge ist entscheidend: zuerst die Karte unverzüglich bei der Bank sperren lassen, danach bei der Polizei ausdrücklich um die zusätzliche KUNO-Sperrung bitten. KUNO ist weder eine Alternative zum Sperranruf noch ein pauschaler Schutz gegen jede Abbuchung. Es ergänzt die Banksperre dort, wo Händler mit der Girocard eine Lastschrift auslösen.
Warum dieselbe Karte zwei Sperrwege braucht
An der Kasse kann die Girocard für unterschiedliche Zahlungsabläufe eingesetzt werden. Beim elektronischen Lastschriftverfahren, kurz ELV, wird die Zahlung per Lastschrift vom Konto eingezogen. Die übliche Bestätigung ist eine Unterschrift statt der Eingabe der Karten-PIN. Die polizeiliche Präventionsberatung und die Bundespolizei weisen deshalb ausdrücklich auf die zusätzliche KUNO-Meldung hin.
Die Polizei übermittelt dafür mit Ihrem Einverständnis die erforderlichen Konto- und Kartendaten an das Sperrsystem. Angeschlossene Handelsunternehmen können die Karte dann auch für diesen Zahlungsweg ablehnen. Eine Anzeige allein sollten Sie nicht mit einer bestätigten KUNO-Sperre gleichsetzen: Fragen Sie bei der Aufnahme gezielt danach und lassen Sie sich erklären, welche Angaben noch fehlen.
Der Unterschied liegt also im Verfahren, nicht darin, dass die Bank untätig wäre. Ebenso wenig bedeutet die zusätzliche Meldung, dass Sie Ihre PIN preisgeben sollen. Die Daten zur Identifizierung des Kontos und der betroffenen Karte sind etwas anderes als die Geheimzahl für Zahlungen.
Was Sie für den ersten Sperranruf brauchen
Nach den Angaben des Sperr-Notrufs benötigen Sie für eine Girocard die IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl. Die IBAN finden Sie beispielsweise im Online-Banking oder auf einem Kontoauszug. Geben Sie im Gespräch genau an, welche Karte fehlt. Geht es auch um andere Karten, klären Sie jede Sperrung gesondert; bei nicht angeschlossenen Herausgebern führt der Weg direkt zum Anbieter.
Aus dem Ausland nennt die Bundespolizei +49 116 116 und als Alternative +49 30 4050 4050. Telefonkosten hängen dort vom Anbieter ab. Warten Sie nach einem Verlust auf Reisen nicht erst auf die Rückkehr nach Deutschland. Die Sperre durch das kartenausgebende Institut bleibt auch dann der erste Schritt. KUNO selbst bezieht sich auf das deutsche elektronische Lastschriftverfahren im Handel.
Wichtig bei einem gemeinsamen Konto: Der Sperr-Notruf weist darauf hin, dass eine Partnerkarte ebenfalls gesperrt werden kann und für eine gezielte Sperrung nur einer Karte das kartenausgebende Institut zu kontaktieren ist. Sprechen Sie deshalb an, wenn eine weitere Person eine Karte zu demselben Konto nutzt. Die Meldung sollte trotzdem nicht aufgeschoben werden.
KUNO beginnt bei der Polizei, nicht im Onlineformular
Die erste KUNO-Sperrung kann laut Betreiber ausschließlich bei der Polizei vorgenommen werden. Eine erstmalige Anmeldung per Telefon oder auf der Website ist nicht möglich. Suchen Sie bei Verlust oder Diebstahl eine Polizeidienststelle auf und bitten Sie um die Meldung. Die Bundespolizei bietet dies ebenfalls an ihren Dienststellen an. Für Karteninhaber ist die Nutzung von KUNO kostenlos.
Halten Sie die Kontodaten und, wenn bereits bekannt, die Kartenfolgenummer bereit. Sie erhalten Informationen zur Sperrung und dazu, wie fehlende Angaben nachgereicht werden. Je nach Bundesland wird auch eine Sperrbestätigungsnummer vergeben. Sie dient später zur Legitimation bei Anfragen oder Änderungen und sollte entsprechend sorgfältig aufbewahrt werden.
Die Kartenfolgenummer entscheidet über die dauerhafte Meldung
Zu einem Girokonto können mehrere Karten gehören. Die Kartenfolgenummer unterscheidet sie voneinander. Sie ist nicht die IBAN und nicht die lange Kartennummer. Nach den KUNO-Hinweisen lässt sie sich auch nicht einfach von der Karte ablesen. Hinweise können auf Kontoauszügen oder Kassenbelegen stehen; zuverlässig Auskunft geben kann die Bank oder Sparkasse.
Fehlt diese Nummer bei der KUNO-Erstmeldung, werden zunächst alle Karten zum angegebenen Konto erfasst. Diese Sperre ist jedoch befristet. Erst mit der richtigen Folgenummer wird die KUNO-Sperrung dauerhaft und auf die verlorene oder gestohlene Karte begrenzt. Wer nur die Meldung erledigt, das Nachreichen aber vergisst, hat damit keine dauerhafte KUNO-Sperre erreicht.
Maßgeblich sind die Frist und der Meldeweg auf dem Merkblatt der Polizei. Der Betreiber fordert eine Nachmeldung innerhalb weniger Tage, nennt in seinen allgemeinen Hinweisen aber keine einheitliche Frist für jeden Fall. In vielen Fällen lässt sich die Nummer über die KUNO-Website oder das Callcenter nachtragen; in einigen Bundesländern ist dafür erneut die Polizei zuständig. Fragen Sie im Zweifel dort nach, wo die Erstmeldung aufgenommen wurde.
Was KUNO nicht absichert
Nicht alle Handelsunternehmen nehmen am System teil. KUNO warnt deshalb selbst davor, einen Missbrauch nach der Meldung vollständig auszuschließen. Zusätzlich müssen die gespeicherten Konto- und Kartendaten stimmen. Kontrollieren Sie Ihre Kontobewegungen auch nach beiden Sperrungen und reklamieren Sie Zahlungen, die Sie nicht veranlasst haben, unverzüglich bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
KUNO sperrt außerdem nicht das gesamte Konto. Bestehende Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bleiben unberührt; Online-Banking ist weiterhin möglich. Die Meldung widerruft also nicht automatisch das Lastschriftmandat für Strom, Miete oder ein Abonnement. Auch eine schon erfolgte unberechtigte Abbuchung wird dadurch nicht von selbst zurückgebucht. Das muss mit dem Institut geklärt werden.
Für Kreditkarten ist KUNO nicht zuständig. Dort gelten die Sperrwege des Herausgebers. Auch sollte das Wort Debitkarte nicht dazu verleiten, jede Kartenart mit der Girocard gleichzusetzen. Beschreiben Sie Bank und Polizei genau, welches Produkt fehlt, statt aus einer ähnlichen Optik auf denselben Sperrablauf zu schließen.
Wenn die Karte wieder auftaucht
Eine wiedergefundene Karte ist nicht automatisch wieder einsatzbereit. Wenden Sie sich wegen der Banksperre an das kartenausgebende Institut und informieren Sie auch die Polizei, wenn eine KUNO-Meldung vorliegt. Wie deren Löschung erfolgt, hängt vom Bundesland ab. Wer beide Sperren veranlasst hat, muss deshalb auch beide Stellen berücksichtigen, statt die Karte einfach wieder an der Kasse auszuprobieren.
Für den Verlustfall bleibt eine kurze Reihenfolge: Bank sperren lassen, KUNO bei der Polizei ansprechen, fehlende Kartenfolgenummer fristgerecht nachreichen und die Kontobewegungen weiter prüfen. Das ist kein Versprechen völliger Sicherheit, aber es verhindert, dass ein wichtiger Zahlungsweg bei der Sperrung übersehen wird.
Redaktioneller Hinweis. Allgemeine Verbraucherinformation für Deutschland, keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Bei Kartenverlust oder verdächtigen Buchungen wenden Sie sich unverzüglich an Ihr kartenausgebendes Institut und gegebenenfalls die Polizei. Sperrabläufe hängen vom Kartenprodukt und Bundesland ab; eine Erstattung ist nicht garantiert.
Quellen
- KUNO-Sperrdienst: FAQ für Karteninhaber. Erstmeldung bei der Polizei, Kartenfolgenummer, befristete und dauerhafte Sperre, Grenzen und Kosten. Geprüft am 3. Oktober 2026.
- Bundespolizei: Hinweise zu Kartensperrungen. Sperrnummern aus dem In- und Ausland, zusätzliche KUNO-Meldung und Beschränkung auf angeschlossene Händler.
- Polizeiliche Kriminalprävention: Was tun bei Verlust oder Diebstahl von Debitkarten? Banksperre, ELV mit Unterschrift, Polizeimeldung und Kontrolle der Kontobewegungen.
- Sperr-Notruf 116 116: Häufige Fragen. Erforderliche Kontodaten, Partnerkarten, angeschlossene Herausgeber und Vorgehen bei wiedergefundener Karte.
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