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RSV-Impfung im Herbst: Nicht automatisch jedes Jahr

Die STIKO empfiehlt die RSV-Impfung ab 75, bei bestimmten Risiken schon ab 60. Vor dem Herbsttermin zählt auch, ob Sie bereits geimpft sind: Eine jährliche Wiederholung ist derzeit nicht vorgesehen.

Gelbes Impfheft mit Herbstblatt und einzelner geschützter Spritze als Illustration zur Prüfung des RSV-Impfstatus vor dem Herbsttermin.
Symbolbild zur Terminplanung: Die RSV-Impfung wird derzeit einmalig empfohlen; ob später Auffrischungen nötig werden, ist noch offen. KI-generiertes Bild

Wer jetzt den Impfschutz für den Herbst mit der Hausarztpraxis bespricht, sollte bei RSV nicht einfach den Termin aus dem Vorjahr wiederholen. In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission derzeit eine einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus. Eine jährliche Auffrischung ist nicht vorgesehen. Die am 10. September aktualisierte FAQ des Robert Koch-Instituts hält an dieser Unterscheidung fest.

Das ist für zwei Gruppen wichtig: Wer zur empfohlenen Zielgruppe gehört und noch nicht geimpft ist, kann die bevorstehende Saison zum Anlass nehmen, den Termin zu klären. Wer bereits eine RSV-Impfung erhalten hat, sollte den Nachweis prüfen lassen, statt allein wegen des neuen Herbstes eine weitere Dosis einzuplanen. Aus der einmaligen Empfehlung folgt allerdings nicht, dass der Schutz lebenslang hält. Ob später Auffrischungen nötig werden, lässt sich laut RKI derzeit noch nicht beantworten.

Ab 75 allgemein, zwischen 60 und 74 nach Risiko

Für alle Personen ab 75 Jahren empfiehlt die STIKO die RSV-Impfung als Standardimpfung. Im Alter von 60 bis 74 Jahren gilt die Empfehlung für Menschen mit bestimmten schweren Grunderkrankungen sowie für Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben. Ein runder Geburtstag allein macht die Impfung mit 60 also noch nicht zur allgemeinen Empfehlung für alle.

Zu den relevanten Vorerkrankungen zählen schwere Formen chronischer Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems oder der Nieren. Hinzu kommen unter anderem schwere neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen, bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems, Diabetes mit Komplikationen und eine angeborene oder erworbene Immunschwäche. Entscheidend ist nicht nur der Name einer Diagnose, sondern das damit verbundene Risiko für einen schweren RSV-Verlauf.

Leichte, unkomplizierte oder medikamentös gut kontrollierte Formen solcher Erkrankungen begründen nach dem aktuellen Wissensstand nicht automatisch diese Impfempfehlung. Den Schweregrad beurteilt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Dabei kann auch das Zusammenwirken mehrerer Erkrankungen zählen. Wer zwischen 60 und 74 ist, sollte deshalb nicht selbst anhand einer Diagnoseliste entscheiden, sondern die eigene gesundheitliche Situation in der Praxis besprechen.

Warum der Herbsttermin jetzt sinnvoll sein kann

Die RSV-Saison liegt in Deutschland gewöhnlich zwischen Oktober und März, kann aber von Jahr zu Jahr und regional abweichen. Die STIKO empfiehlt die Impfung möglichst im Spätsommer oder Herbst, damit der Schutz für die folgende Saison aufgebaut ist. Das ist eine Empfehlung zum günstigen Zeitpunkt, keine starre Frist, nach der eine Impfung nutzlos wäre.

Wurde die Impfung vor Saisonbeginn verpasst, kann sie nach Angaben des RKI auch während der laufenden Saison zeitnah nachgeholt werden. Der Impfschutz baut sich in der Regel innerhalb von etwa 14 Tagen auf. Wer erst im November einen Termin bekommt, sollte deshalb nicht allein wegen des Monats bis zum nächsten Herbst warten, sondern das weitere Vorgehen mit der Praxis klären.

Auch eine bereits durchgemachte RSV-Infektion ersetzt die Entscheidung über die Impfung nicht. Nach einer Erkrankung sind erneute Infektionen möglich, weil die Infektion keine lang anhaltende Immunität vermittelt. Für Menschen mit Impfempfehlung kann eine einmalige Impfung nach der Genesung weiterhin sinnvoll sein. Den passenden Zeitpunkt legt die Praxis unter Berücksichtigung der Saison und des Gesundheitszustands fest.

Schon geimpft? Erst den Eintrag prüfen

Die praktisch wichtigste Vorbereitung ist, den Impfnachweis zum Gespräch mitzunehmen. Wurde die RSV-Impfung bereits in einer früheren Saison gegeben, ist nach der aktuellen STIKO-Empfehlung keine jährliche Wiederholung nötig. Ist unklar, welche Impfung damals verabreicht wurde, sollte zunächst die Dokumentation mit der impfenden Praxis abgeglichen werden. Eine Erinnerung an „die Herbstimpfung“ reicht nicht, um RSV, Influenza und COVID-19 auseinanderzuhalten.

Ebenso wenig sollte man aus „einmalig“ eine endgültige Regel für alle künftigen Jahre machen. Die STIKO prüft die Daten zur Schutzdauer weiter und kann ihre Empfehlung anpassen. Für den Termin in diesem Herbst gilt der aktuelle Stand; für spätere Saisons lohnt sich ein erneuter Blick auf die Empfehlung, nicht automatisch eine neue Injektion.

Zulassung ist nicht gleich Empfehlung

Die neue RKI-FAQ weist auf einen weiteren Unterschied hin: Für die drei in der EU zugelassenen RSV-Impfstoffe gibt es inzwischen auch Zulassungserweiterungen für Erwachsene unter 60 mit erhöhtem Erkrankungsrisiko. Eine STIKO-Empfehlung für diese Altersgruppen besteht derzeit jedoch nicht. Die Kommission arbeitet die Evidenz zur Sicherheit und Wirksamkeit bei Erwachsenen mit Vorerkrankungen und Immundefizienz auf.

Eine Impfung kann im Rahmen der jeweiligen Zulassung nach individueller ärztlicher Beratung trotzdem möglich sein. Daraus folgt aber weder eine pauschale Empfehlung für alle jüngeren Erwachsenen noch automatisch ein Anspruch auf Erstattung. Für gesetzlich Versicherte regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses die Leistungen. Die empfohlene einmalige RSV-Impfung der älteren Zielgruppen ist Kassenleistung; außerhalb dieser Vorgaben sollte die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse geklärt werden. Bei privater Versicherung sind die Vertragsbedingungen maßgeblich.

Mehrere Impfungen lassen sich gezielt planen

Nach der RKI-FAQ vom 10. September können RSV-Impfstoffe gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung oder einem COVID-19-mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Das kann einen zusätzlichen Termin vermeiden. Es bedeutet nicht, dass diese Impfungen für jede Person gleichermaßen empfohlen sind oder dass jede beliebige Kombination infrage kommt. Für andere Impfungen gibt es teils produktspezifische Vorgaben; die Praxis sollte daher den gesamten Impfplan prüfen.

Die Impfung soll vor allem schwere RSV-bedingte Atemwegserkrankungen bei besonders gefährdeten Menschen verhindern. Sie bietet keinen garantierten Schutz vor jeder Infektion. Übliche vorübergehende Reaktionen sind Schmerzen an der Einstichstelle sowie Kopf- oder Gliederschmerzen; schwere Nebenwirkungen sind selten. Das RKI beschreibt auch Sicherheitssignale, die weiter überwacht werden. Nutzen, mögliche Risiken und die Auswahl des Impfstoffs gehören deshalb in das ärztliche Aufklärungsgespräch, nicht in eine pauschale Kaufentscheidung.

Vier Fragen für das Gespräch in der Praxis

  • Gehöre ich aufgrund meines Alters, meiner Erkrankungen oder des Lebens in einer Pflegeeinrichtung zur empfohlenen Zielgruppe?
  • Ist eine frühere RSV-Impfung dokumentiert, und lässt sich ein unklarer Eintrag mit der damaligen Praxis klären?
  • Falls die Impfung noch aussteht: Wann passt der Termin zur Saison und zu meinem aktuellen Gesundheitszustand?
  • Welche anderen Impfungen sind für mich vorgesehen, welche können gleichzeitig erfolgen und ist die Kostenübernahme geklärt?

Der sinnvolle nächste Schritt ist damit weder ein pauschaler neuer Impftermin noch das Abhaken des Themas für immer. Prüfen Sie zuerst, ob die Empfehlung auf Sie zutrifft und ob die RSV-Impfung bereits erfolgt ist. Bei noch ungeimpften Menschen aus den Zielgruppen ist der Herbst ein guter Anlass zur Planung. Bei bereits Geimpften zählt vorerst der dokumentierte Eintrag, nicht der jährliche Kalenderwechsel.

Redaktioneller Hinweis. Allgemeine Gesundheitsinformation für Deutschland, keine individuelle Impfempfehlung und kein Ersatz für ärztliche Beratung. Maßgeblich ist der am 15. September 2026 geprüfte Informationsstand. Empfehlungen und Zulassungen können sich ändern; in Österreich und der Schweiz gelten andere nationale Vorgaben.

Quellen

  1. Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV, Stand 10. September 2026; abgerufen am 15. September 2026. Zielgruppen, einmalige Impfung, Zeitpunkt, Nachholung, Zulassung unter 60 und gleichzeitige Impfungen.
  2. Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur RSV-Impfung für Erwachsene, Stand 29. September 2025; abgerufen am 15. September 2026. Einmalige Empfehlung und Kostenübernahme. Für die inzwischen aktualisierten Angaben zu Zulassungen und gleichzeitigen Impfungen ist die RKI-FAQ vom September 2026 maßgeblich.
  3. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, infektionsschutz.de: RSV-Impfung bei Erwachsenen; abgerufen am 15. September 2026. Saison, Risikogruppen, Nachholung und ärztliche Aufklärung.
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss: Schutzimpfungs-Richtlinie, in Kraft seit 28. April 2026, Anlage 1, Seiten 37–38; abgerufen am 15. September 2026. Einmalige RSV-Impfung ab 75 sowie ab 60 bei schweren Grunderkrankungen oder in Pflegeeinrichtungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Katharina Richter, Senior Editor, Deutsche Ausgabe bei Sona News
Geschrieben von
Katharina Richter
Senior Editor, Deutsche Ausgabe

Katharina Richter ist Senior Editor der deutschen Ausgabe von Sona News und schreibt über Wirtschaft, Energie und Industrie.

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