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Powerbank im Flugzeug: Auch am Gate muss sie aus dem Koffer

Der Kabinenkoffer soll kurz vor dem Einsteigen doch in den Frachtraum? Dann muss die Powerbank vorher heraus. Was bei Anzahl, Schutz und Laden an Bord zu beachten ist.

Illustration: Eine Hand hebt eine gelbe Powerbank in einer durchsichtigen Schutzhülle aus einem offenen Kabinenkoffer; hinter der Glasfront steht ein Flugzeug.
KI-generiertes Bild

Der kleine Rollkoffer war als Handgepäck gepackt. Am Gate soll er dann doch in den Frachtraum, etwa weil in der Kabine nicht genug Platz ist. Für die Powerbank im Innenfach ändert sich damit etwas Entscheidendes: Sie darf nicht einfach im Koffer bleiben. Vor der Übergabe muss sie heraus und geschützt bei Ihnen in der Kabine mitreisen.

Wer jetzt für einen Herbstflug packt, sollte den Zusatzakku deshalb nicht ganz unten zwischen Kleidung verstauen. Der Luftfahrtverband IATA nennt die nachträgliche Gepäckabgabe am Gate ausdrücklich als Situation, in der Reisende ihre Lithiumbatterien und Geräte vorher herausnehmen sollen. Für Powerbanks ist das Verbot im aufgegebenen Gepäck eindeutig. Die Bezeichnung „Kabinenkoffer“ schafft keine Ausnahme, sobald das Gepäckstück tatsächlich in den Frachtraum kommt.

Der kleine Akku bleibt bei Ihnen, nicht beim Koffer

Praktisch heißt das: Packen Sie die Powerbank so, dass sie sich vor einer kurzfristigen Kofferabgabe schnell herausnehmen lässt. Eine einzelne Schutzhülle oder ein geeigneter separater Beutel kann helfen, sie von Schlüsseln, Münzen und anderen Gegenständen zu trennen. Der Akku darf dabei nicht ungeschützt zwischen Metallteilen herumliegen; Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.

IATA nennt dafür unter anderem die Originalverpackung, isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Eine Hülle ist allerdings kein Zulassungssiegel: Ein beschädigtes Gerät oder eine für den Flug nicht zugelassene Kapazität wird dadurch nicht erlaubt. Auch gegen Druck und unbeabsichtigte Beschädigung sollte der Akku geschützt bleiben.

Sagen Sie dem Personal vor der Gepäckübergabe, wenn noch eine Powerbank im Koffer steckt und Sie sie herausnehmen müssen. Ist der Koffer bereits abgegeben, informieren Sie das Personal unmittelbar, statt darauf zu hoffen, dass es schon gutgehen wird. Die sichere Lösung wird dann vor Ort geklärt.

Was sich 2026 geändert hat – und was schon vorher galt

Das Verbot von Powerbanks im aufgegebenen Gepäck ist nicht neu. Neu hinzugekommen sind internationale Vorgaben zur Stückzahl und zum Laden: Nach der IATA-Erläuterung zum ICAO-Nachtrag vom 27. März 2026 dürfen für den persönlichen Gebrauch höchstens zwei Powerbanks pro Person mitgeführt werden. Außerdem dürfen Powerbanks an Bord nicht wieder aufgeladen werden, also etwa nicht an der Steckdose oder am USB-Anschluss des Sitzes.

Dabei sind zwei Vorgänge zu unterscheiden. Die Powerbank selbst an der Bordstromversorgung aufzuladen, ist nach dem Nachtrag untersagt. Mit der Powerbank ein Handy zu laden, wird dort ausdrücklich nicht empfohlen. Fluggesellschaften können diese Nutzung ebenfalls verbieten. Aus einer allgemeinen Mitnahmeerlaubnis lässt sich daher keine Erlaubnis ableiten, den Zusatzakku während des Fluges anzuschließen.

Die Regeln werden nicht allein durch eine Gepäckliste des Flughafens bestimmt. IATA weist in der technischen Erläuterung darauf hin, dass die rechtliche Umsetzung internationaler Änderungen von den jeweiligen Staaten abhängt. Hinzu kommen die Vorgaben der Fluggesellschaft. Für die Reise zählt deshalb die aktuelle Information des Unternehmens, das den Flug tatsächlich durchführt – bei Umsteigeverbindungen für jeden Abschnitt.

Die Kapazität vor der Abfahrt prüfen

Neben der Zahl der Geräte ist deren Energieinhalt wichtig. In den Luftfahrtvorgaben wird er in Wattstunden, abgekürzt Wh, angegeben. Die übliche Grenze für eine Mitnahme ohne gesonderte Genehmigung liegt bei 100 Wh pro Powerbank. Die Stückzahlgrenze hebt diese Kapazitätsgrenze nicht auf: Zwei Geräte sind nicht automatisch zwei beliebig große Akkus.

Suchen Sie die Wh-Angabe am Gerät und gleichen Sie sie mit den aktuellen Bedingungen Ihrer Airline ab. Eine große Zahl in Milliamperestunden auf der Verpackung ist nicht dieselbe Angabe. Wenn der Energieinhalt nicht eindeutig erkennbar ist, klären Sie das anhand der Herstellerunterlagen und mit der Fluggesellschaft vor der Anreise zum Flughafen.

Verlassen Sie sich bei größeren Powerbanks nicht auf den verbreiteten Satz, bis 160 Wh sei mit Genehmigung alles möglich. Die britische Luftfahrtbehörde CAA beschreibt für den ICAO-Nachtrag weiterhin einen Genehmigungsbereich oberhalb von 100 bis einschließlich 160 Wh. Die IATA-Übersicht stellt Powerbanks über 100 Wh dagegen bereits als unzulässig dar; der Begleittext erläutert, dass die Genehmigungsmöglichkeit in den IATA-Gefahrgutvorschriften 2027 entfällt. Eine allgemeine Batterietabelle ist deshalb keine Zusage für Ihr Gerät oder Ihren Flug. Bei einem größeren Modell ist die ausdrückliche Klärung mit der ausführenden Airline vor der Reise unverzichtbar.

In der Kabine nicht einfach irgendwo verstauen

Auch nach dem Einsteigen lohnt sich ein Blick auf die konkrete Airline-Regel: Wo die Powerbank liegen darf und ob sie überhaupt benutzt werden darf, kann strenger geregelt sein als die bloße Mitnahme. Die europäische Flugsicherheitsagentur EASA empfiehlt, Powerbanks dort mitzuführen, wo sie beobachtet werden können. Beachten Sie dazu die Anweisungen der Besatzung; ein Platz im Handgepäck bedeutet nicht automatisch, dass jeder Stauraum geeignet ist.

Der Sicherheitsgedanke dahinter ist nüchtern: Wenn ein Lithiumakku beschädigt wird, einen Kurzschluss erleidet oder überhitzt, lässt sich in der Kabine schneller reagieren als bei einem Gerät im Frachtraum. Daraus folgt kein Anlass zur Panik. Es erklärt, warum Erreichbarkeit, Schutz und Aufmerksamkeit zusammengehören.

Eine sichtbar aufgeblähte, durchstochene oder anderweitig beschädigte Powerbank gehört nicht ins Reisegepäck. Wird ein Gerät am Flughafen oder im Flug ungewöhnlich heiß, beschädigt oder raucht es, informieren Sie sofort das Boden- beziehungsweise Kabinenpersonal. IATA rät ausdrücklich davon ab, ein auffälliges Gerät eigenständig zu kühlen oder zu bewegen. Fällt es in einen Sitzmechanismus, nicht den Sitz verstellen, sondern die Besatzung rufen.

Der wichtigste Check passiert vor der Kofferübergabe

Vor dem Abflug genügen drei gezielte Prüfungen: Ist die Powerbank unbeschädigt und ihre Kapazität geklärt? Entspricht sie den aktuellen Bedingungen aller ausführenden Airlines? Lässt sie sich geschützt bei Ihnen behalten, falls der Koffer am Gate abgegeben werden muss?

So wird aus einer kurzfristigen Änderung beim Gepäck kein hektisches Umpacken in letzter Sekunde. Der Koffer darf seinen Platz wechseln. Die Powerbank darf dabei nicht unbemerkt mit in den Frachtraum wandern.

Redaktioneller Hinweis. Allgemeine Reise- und Sicherheitsinformation, Stand 27. September 2026. Verbindliche Mitnahme-, Nutzungs- und Verstauungsbedingungen vor dem Flug bei der ausführenden Airline prüfen und den Anweisungen des Personals folgen. Für medizinische Geräte und Mobilitätshilfen gelten gesonderte Regelungen.

Quellen

  1. IATA · Safe Travel with Lithium Batteries, geprüft am 27. September 2026. Hinweise zur Gepäckabgabe am Gate, zum Kurzschlussschutz und zum Verhalten bei beschädigten oder überhitzten Geräten.
  2. IATA · Changes Regarding Power Banks – Guidance Document for Operators, 31. März 2026. Erläutert den ICAO-Nachtrag, zwei Powerbanks pro Person, Ladeverbot, Nutzungsempfehlung, nationale Umsetzung und die Abgrenzung zu den Regeln 2027.
  3. UK Civil Aviation Authority · Changes to rules on the carriage of lithium cells/batteries and power banks, geprüft am 27. September 2026. Behördeneinordnung des Nachtrags ab 27. März und der Kapazitätsgrenzen; keine pauschale Zusage für Flüge anderer Airlines oder Staaten.
  4. EASA · New recommendations on managing risks of lithium batteries, 28. Mai 2025. Sicherheitsgrundlagen zu Erreichbarkeit, Kurzschluss, Beschädigung und Sitzmechanismen; ältere Ladehinweise sind durch die Änderungen von 2026 zu ergänzen.

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Katharina Richter, Senior Editor, Deutsche Ausgabe bei Sona News
Geschrieben von
Katharina Richter
Senior Editor, Deutsche Ausgabe

Katharina Richter ist Senior Editor der deutschen Ausgabe von Sona News und schreibt über Wirtschaft, Energie und Industrie.

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