Mietwagen im Herbst: Winterreifen vor der Abfahrt prüfen
Der Schlüssel liegt bereit, der Koffer auch. Vor der Fahrt lohnt sich noch ein Blick auf die Reifen: In Deutschland hängt die Winterreifenpflicht von der Straße ab, nicht vom Buchungsdatum. Verantwortlich ist auch, wer den Mietwagen fährt.

Bei der Mietwagenübernahme geht der Blick meist zuerst zu Kratzern im Lack, Tankfüllung und Kilometerstand. Im Herbst gehört ein weiterer Punkt auf die Liste: Welche Reifen sind tatsächlich montiert? Ein Häkchen bei der Winterausstattung in der Buchung ist wichtig, ersetzt aber nicht den Blick auf das übergebene Auto. Das gilt besonders, wenn die Reise aus einer milden Stadt in eine kältere Region führt.
Für gewöhnliche Pkw in Deutschland ist die rechtliche Grenze klar: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit geeigneter Bereifung auf allen Rädern gefahren werden. So steht es in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung. Die Regel richtet sich ausdrücklich an den Fahrer. Dass das Auto einer Vermietung gehört, nimmt ihm diese Verantwortung nicht ab.
Oktober bis Ostern ist keine gesetzliche Frist
Die bekannte Faustformel „von O bis O“ hilft bei der saisonalen Planung, ist aber kein fester Zeitraum im Gesetz. Ein trockener Oktobertag löst die Pflicht nicht allein durch sein Datum aus. Umgekehrt kann die entsprechende Glätte auch außerhalb eines gedachten Winterfensters auftreten. Entscheidend sind die Straßenverhältnisse, nicht die Jahreszeit auf der Buchungsbestätigung.
Für eine mehrtägige Miete reicht es deshalb nicht, nur auf das Wetter am Abholort zu schauen. Prüfen Sie vorab die geplante Strecke, mögliche Höhenlagen und die Aussichten für die Rückfahrt. Das ist Reiseplanung, keine Vorhersage, dass eine bestimmte Straße glatt sein wird. Wenn winterliche Bedingungen zu erwarten sind, sollte die passende Ausstattung schon vor der Reservierung mit der Vermietung geklärt sein.
Am Reifen zählt das Alpine-Symbol
Welche Reifen die Vorschrift meint, regelt § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Dazu gehört die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Eine reine M+S-Kennzeichnung genügt bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr. Das ist also keine neue Verschärfung zum Herbst 2026, sondern eine bereits geltende Anforderung.
Auch Ganzjahresreifen können rechtlich als Winterreifen gelten, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Wer am Schalter „Allwetterreifen“ hört, muss deshalb weder automatisch einen Mangel vermuten noch die Sache als erledigt ansehen. Maßgeblich ist die Kennzeichnung am tatsächlichen Reifen. M+S und Alpine-Symbol können gemeinsam vorhanden sein; die zusätzlichen Buchstaben machen einen entsprechend gekennzeichneten Reifen nicht unzulässig.
Die Prüfung betrifft beim Pkw alle vier Räder, nicht nur die Antriebsachse oder den gut sichtbaren Vorderreifen. Das Profil allein verrät einem Laien zudem nicht zuverlässig, ob die gesetzliche Kennzeichnung vorliegt. Bitten Sie bei schlechter Beleuchtung oder unklarer Markierung das Stationspersonal, die Bereifung mit Ihnen anzusehen. Ein Foto kann eine Unklarheit dokumentieren, ersetzt aber keine fachliche Beurteilung des Reifenzustands.
Was der Vermieter leisten muss
Nach der Erläuterung des ADAC müssen Autovermietungen ein verkehrssicheres und fahrbereites Fahrzeug bereitstellen. Ein Auto mit Sommerreifen erfüllt das bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht. In dieser Situation kann der Mieter die Übernahme verweigern. Der Automobilclub weist außerdem darauf hin, dass auch dem Vermieter als Halter ein Bußgeld drohen kann. Die Pflichten des Fahrers und die des Vermieters bestehen also nebeneinander.
Daraus folgt nicht, dass jede Vermietung Winterreifen jederzeit ohne gesondertes Entgelt anbieten muss. Der ADAC berichtet, dass dafür häufig ein Zuschlag verlangt wird. Beim Angebotsvergleich sollte deshalb der Gesamtpreis mit der benötigten Ausstattung zählen. Klären Sie, ob Winterbereifung enthalten ist, separat gebucht werden muss und für die konkrete Station und Mietdauer bestätigt wird. Bewahren Sie diese Vereinbarung zusammen mit der Buchung auf.
Steht bei der Abholung ein anders ausgestattetes Fahrzeug bereit, sprechen Sie das vor der Abfahrt an. Lassen Sie die Station erläutern, wie sie die vereinbarte und für die Fahrt erforderliche Ausstattung sicherstellt. Halten Sie Abweichungen und die angebotene Lösung schriftlich fest. Ob daraus im Einzelfall ein Erstattungs- oder Ersatzanspruch entsteht, hängt vom Vertrag und den Umständen ab; eine pauschale Zusage wäre unseriös.
Kennzeichnung und Zustand sind zwei verschiedene Fragen
Ein Alpine-Symbol ist kein vollständiger Zustandsbericht. Für das Hauptprofil schreibt § 36 Absatz 3 StVZO mindestens 1,6 Millimeter vor. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter. Diese Empfehlung darf nicht mit der deutschen gesetzlichen Mindestprofiltiefe verwechselt werden. Ebenso wenig besagt das Erreichen der Mindestgrenze, dass ein Reifen für jede winterliche Reisesituation gleich gut geeignet ist.
Sichtbare Beschädigungen oder Zweifel am Zustand gehören ebenfalls vor der Fahrt mit der Station geklärt. Die kurze Übergabekontrolle macht Reisende nicht zu Reifenprüfern und ist keine Aufforderung, technische Mängel selbst zu beheben. Auch Allradantrieb hebt die gesetzliche Bereifungsanforderung nicht auf. Die Frage lautet nicht nur, ob das Auto losfahren kann, sondern ob es für die bevorstehenden Bedingungen ordnungsgemäß ausgestattet ist.
Bei der Grenze endet die deutsche Faustregel
Wer mit dem Mietwagen weiter ins Ausland fährt, muss zusätzlich die Regeln entlang der Route prüfen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland unterscheidet zwischen Ländern mit festen Zeiträumen, witterungsabhängigen Pflichten und örtlich beschilderten Anforderungen. Auch Vorschriften zu Profiltiefe und zusätzlicher Winterausrüstung können abweichen. Eine in Deutschland zulässige Bereifung ist deshalb keine Zusage, dass jede geplante Auslandsstrecke damit befahren werden darf.
Für die Übernahme ergibt sich daraus eine überschaubare Reihenfolge: benötigte Ausstattung vorab klären, am Auto Kennzeichnung und erkennbaren Zustand prüfen, offene Punkte mit der Station lösen. Erst danach ist der Schlüssel wirklich der letzte Schritt vor der Abfahrt. Das kostet weniger Aufmerksamkeit, als am Ende einer langen Anreise erst herausfinden zu müssen, ob der bereitgestellte Wagen zur geplanten Fahrt passt.
Redaktioneller Hinweis. Allgemeine Reise-, Rechts- und Sicherheitsinformation für Miet-Pkw in Deutschland, keine individuelle Rechtsberatung oder technische Fahrzeugprüfung. Stand: 23. Oktober 2026. Bei Zweifeln an der Bereifung vor der Fahrt die Vermietung kontaktieren; für Auslandsfahrten die aktuellen örtlichen Vorschriften und Mietbedingungen prüfen.
Quellen
- Straßenverkehrs-Ordnung, § 2 Absatz 3a: winterliche Straßenverhältnisse, Verantwortung des Fahrers und Bereifung aller Räder. Abgerufen am 23. Oktober 2026.
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 36 Absätze 3 und 4: Mindestprofiltiefe und Alpine-Symbol. Abgerufen am 23. Oktober 2026.
- ADAC: Winterreifenpflicht in Deutschland. Ganzjahresreifen, Profil-Empfehlung und Pflichten bei Mietwagen. Abgerufen am 23. Oktober 2026.
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Winterreifen in Deutschland und Europa, aktualisiert am 25. September 2026. M+S-Übergangsfrist und unterschiedliche nationale Regeln. Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Helfen Sie uns, besser zu werden
War dieser Artikel hilfreich?
Eine anonyme Rückmeldung hilft Sona, künftige Artikel, Überschriften und Quellenkontext zu verbessern.
Als Nächstes

Bei der Deutschen Bahn fahren kleine Hunde nicht allein wegen ihrer Größe kostenlos mit. Auch die Unterbringung zählt. Ein Hundeticket wiederum ist keine Sitzplatzreservierung.
Weiterlesen


